Aktuelle Mitteilung "Öffnung unserer Sportanlage"

Mittwoch, 24 Februar 2021 18:29

Liebe Sportfreunde,

aus gegebenem Anlass möchte ich über den aktuellen Stand bezüglich der Auswirkungen von Corona auf unseren Sportbetrieb informieren. Mir ist vollkommen bewusst, dass sich dieser Sachstand bereits in einigen Tagen wieder ändern kann. Ich halte die aktuelle Info jedoch für sehr wichtig, da es bereits im Vereinsumfeld zu Begehrlichkeiten kommt.

In der am 22.02.2021 aktualisierten Fassung der offiziellen CoronaSchVO des Landes NRW, die in unserem Download-Bereich eingesehen werden kann, hat die Interpretation des Passus § 9 Abs.1 und 2 gerade für Sportvereine für große Verwirrung gesorgt. Es geht vor allen Dingen darum, dass das Land NRW medienwirksam die Erlaubnis erteilt hat, die Sportanlagen zum 24.02.2021 wieder zu öffnen.

Somit wurde auch die erste Mitteilung der Stadt Frechen an die Vereine, dass die Sportaußenanlagen der Stadt Frechen ab Dienstag, den 24.02.2021, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung wieder zur Verfügung stehen, von einigen Vereinen gerade bezüglich des Trainingsbetriebs anscheinend fehlinterpretiert. Leider sind die Öffnung bzw. die Nutzung der Sportanlage an strenge Bedingungen geknüpft, die die Stadt Frechen im Nachgang nochmals konkretisiert hat. So ist eine Anleitung durch einen Übungsleiter oder einen Trainer lediglich für einen Einzelsportler zulässig.

Ein Mannschafts- bzw. Gruppentraining sowie ein Paartraining mit wechselnden Partnern ist unzulässig. Diese Regelung darf auch nicht unterlaufen werden, indem sich die Mannschaften als Zweiergruppen präsentieren.

Die Ansammlung von Personen auf und vor den Sportanlagen soll hierdurch vermieden werden. Weiterhin ist Zuschauern, Eltern und Begleitpersonen der Zutritt zur Sportanlage nicht gestattet. Eine Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Umkleidekabinen und Duschen ist unzulässig. Das vereinseigene Hygienekonzept ist einzuhalten. Listen zur Nachverfolgung sind vom jeweiligen Übungsleiter/Trainer zu führen. Unter diesen Umständen ist ein normaler Trainingsbetrieb für den VfR Bachem momentan nicht sinnvoll. Weiterhin wird die Einhaltung dieser Vorgaben von Polizei und Ordnungsamt verstärkt überprüft werden. Für die Einhaltung haftet der Vereinsvorstand.

Als Ergebnis dieses Sachstandes hat der VfR Bachem entschieden, die Platzanlage weiter bis zum 07.03.2021 geschlossen zu halten, da erst dann auf dem nächsten Corona-Gipfel mit neuen Ergebnissen gerechnet werden kann. Wir werden im Anschluss daran zeitnah informieren. 

Uwe Nieswandt
1. Vorsitzender

 

 

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