Neue Corona-Regeln beim VfR Bachem – es gilt die 2G-Einschränkung

Sonntag, 05 Dezember 2021 10:09
Wie die Landesregierung mit der neuen Coronaschutzverordnung, gültig ab dem 04.12.2021, bekannt gibt, dürfen nur noch Geimpfte und Genesene an Sportveranstaltungen und -ausübung teilnehmen. Somit ergibt sich für den VfR Bachem, auch in Abstimmung mit der Stadt Frechen, dass ab sofort diese 2G-Regelung zwingend auf der gesamten Platzanlage sowie im Vereinsheim einzuhalten ist.

Als immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung gelten vollständig geimpfte und genesene Personen.

Diesen sind gleichgestellt:

·         Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren. Zusätzlich sind bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 Schülerinnen und Schüler zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten auch im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt.

·         Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, und einen negativen Testnachweis nach Absatz 8a Satz 1 verfügen.

Der genaue Wortlaut der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW kann im Downloadbereich unserer Homepage eingesehen werden.

Der Vorstand

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